Benutzerordnung

 Zweck und Aufgabe der Bücherei
Die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Eschau unterhält eine öffentliche Bücherei zur
Information, Bildung und Freizeitgestaltung. 

§ 1 Benutzerkreis und Benutzungsverhältnis
Die Angebote stehen allen Personen zur Verfügung, die dieses Angebot nutzen möchten und die diese Benutzungsordnung mit ihrer Unterschrift anerkennen. Die Benutzung erfolgt auf privatrechtlicher Basis.

 § 2 Anmeldung
Die Benutzer melden sich persönlich an. Dabei werden folgende Daten erfasst und aufbewahrt:
Vor- und Familienname, Geburtsdatum (bei Minderjährigen) und die vollständige und aktuelle Anschrift mit Telefonnummer, bei Minderjährigen auch die entsprechenden Daten einer / eines gesetzlichen Vertreterin/Vertreters. 

Die Benutzer erkennen durch ihre Unterschrift die Benutzungsordnung an und gestatten die elektronische Speicherung sowie die Nutzung der persönlichen Daten für Büchereizwecke. 

Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist die Einverständnis- und Haftungserklärung einer / eines gesetzlichen Vertreterin / Vertreters notwendig.  

Die Verleihhistorie kann auf Wunsch der Benutzer gespeichert werden und muss mit einer weiteren Unterschrift bestätigt werden.


§ 3 Datenschutz

Informationen zum Datenschutz in unserer Bücherei entnehmen Sie bitte der       Anlage Datenschutz.

 § 4 Leihfrist
Die Leihfrist für Buchmedien beträgt 4 Wochen.
Die Leihfrist für Nicht-Buch-Medien beträgt 4 Wochen.  
Eine Verlängerung dieser Leihfrist ist möglich, sofern keine Vorbestellungen auf das betreffende Medium vorliegen. 
Die Bücherei kann entliehene Medien jederzeit – ohne Angabe von Gründen – zurückfordern. 

§ 5 Behandlung der Medien
(1)  Vor jeder Ausleihe sind die Medien von den Benutzern auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel hin zu überprüfen. 
(2)  Die ausgeliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln, Schäden sind unverzüglich anzuzeigen. Für verlorene, beschmutzte oder beschädigte Medien haben die Benutzer bzw. haben die gesetzlichen Vertreter Ersatz zu leisten. In Ansatz gebracht werden die Höhe des Zeit- oder des Wiederbeschaffungswerts und die Kosten für die Einarbeitung. Dies gilt auch für den Verlust einzelner Teile, wie z.B. Spielregeln, CD-Cover u. ä. Dabei liegt es im Ermessen der Bücherei, welcher Wert angesetzt wird. 
(3)  Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet. 
(4)  Bei der Benutzung aller Medien ist darauf zu achten, dass sie ausschließlich privat genutzt werden. Die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts sind einzuhalten.
(5)  Die Bücherei haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung von Software an Dateien, Datenträgern, Geräten und Hardware auftreten. 

§ 6 Entgelte
Die Ausleihe der Medien ist kostenlos. 

§ 7 Hausordnung
J
eder Benutzer erkennt die in den Räumen des KANA-Hauses geltende Hausordnung an. 

§ 8 Ausschluss von der Benutzung
Benutzer, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung oder gegen die Hausordnung verstoßen, können von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden. Hierüber entscheidet der Träger auf Antrag der Bücherei. 

§ 9 In-Kraft-Treten
Die Benutzungsordnung wurde am 19.2.2019 vom Kirchenvorstand der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Eschau beschlossen und tritt am 1.3.2019 in Kraft. 

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