Zweck und Aufgabe der Bücherei
Die Evang.-Luth. Kirchengemeinde
Eschau unterhält eine öffentliche Bücherei zur
Information, Bildung und
Freizeitgestaltung.
§ 1 Benutzerkreis und Benutzungsverhältnis
Die Angebote stehen allen Personen zur Verfügung,
die dieses Angebot nutzen möchten und die diese Benutzungsordnung mit
ihrer Unterschrift anerkennen. Die Benutzung erfolgt auf privatrechtlicher
Basis.
§
2 Anmeldung
Die Benutzer melden sich persönlich an. Dabei
werden folgende Daten erfasst und aufbewahrt:
Vor- und Familienname, Geburtsdatum (bei
Minderjährigen) und die vollständige und aktuelle Anschrift mit
Telefonnummer, bei Minderjährigen auch die entsprechenden Daten einer /
eines gesetzlichen Vertreterin/Vertreters.
Die Benutzer erkennen durch ihre Unterschrift die
Benutzungsordnung an und gestatten die
elektronische Speicherung
sowie die Nutzung der persönlichen Daten für Büchereizwecke.
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten
18. Lebensjahr ist die Einverständnis- und Haftungserklärung einer /
eines gesetzlichen Vertreterin / Vertreters notwendig.
Die Verleihhistorie kann auf Wunsch der
Benutzer gespeichert werden und muss mit einer weiteren Unterschrift
bestätigt werden.
§ 3 Datenschutz
Informationen zum Datenschutz in unserer Bücherei
entnehmen Sie bitte der
Anlage Datenschutz.
§
4 Leihfrist
Die Leihfrist für Buchmedien beträgt
4 Wochen.
Die Leihfrist für
Nicht-Buch-Medien beträgt
4 Wochen.
Eine Verlängerung dieser Leihfrist ist möglich,
sofern keine Vorbestellungen auf das betreffende Medium vorliegen.
Die Bücherei kann entliehene Medien jederzeit –
ohne Angabe von Gründen – zurückfordern.
§ 5 Behandlung der Medien
(1)
Vor jeder Ausleihe sind die Medien von den Benutzern auf Vollständigkeit
und offensichtliche Mängel hin zu überprüfen.
(2)
Die ausgeliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln, Schäden sind
unverzüglich anzuzeigen. Für verlorene, beschmutzte oder beschädigte
Medien haben die Benutzer bzw. haben die gesetzlichen Vertreter Ersatz
zu leisten. In Ansatz gebracht werden die Höhe des Zeit- oder des
Wiederbeschaffungswerts und die Kosten für die Einarbeitung. Dies gilt
auch für den Verlust einzelner Teile, wie z.B. Spielregeln, CD-Cover u.
ä. Dabei liegt es im Ermessen der Bücherei, welcher Wert angesetzt wird.
(3)
Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet.
(4)
Bei der Benutzung aller Medien ist darauf zu achten, dass sie
ausschließlich privat genutzt werden. Die gesetzlichen Bestimmungen des
Urheberrechts sind einzuhalten. (5)
Die Bücherei haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung von
Software an Dateien, Datenträgern, Geräten und Hardware auftreten.
§ 6 Entgelte
Die Ausleihe der Medien ist kostenlos.
§ 7 Hausordnung
Jeder Benutzer erkennt die in den
Räumen des KANA-Hauses
geltende Hausordnung an.
§ 8 Ausschluss von der Benutzung
Benutzer, die gegen die Bestimmungen dieser
Benutzungsordnung oder gegen die Hausordnung verstoßen, können von der
Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden. Hierüber entscheidet der
Träger auf Antrag der Bücherei.
§ 9 In-Kraft-Treten
Die Benutzungsordnung wurde am 19.2.2019 vom
Kirchenvorstand der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Eschau beschlossen und
tritt am 1.3.2019 in Kraft.
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